Unsere Forderungen gegenüber den Umweltministerien der Länder
- Dachgauben, Vordächer, Dachentwässerungssysteme, usw., sowie Metalldachflächen bis zu ca. 50 qm sollen grundsätzlich genehmigungsfrei sein.
- Anerkennung der Muldenversickerung als geeignete Behandlungsmaßnahme für größere Kupfer- und Zinkdächer.
- Zulassung von Filtersystemen als anerkannte Vorbehandlungsmaßnahme bei unterirdischen Versickerungsanlagen.
- Bei Einleitung des Regenwassers in oberirdische Gewässer, innerhalb eines Uferabschnittes von 1000 m Länge, sollen Dachflächen aus Kupfer und Zink nichtmetallischen Dachflächen gleichgesetzt werden.
- Die Verordnungen, Regelwerke und Informationsschriften sollen, unter Berücksichtigung der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, angepasst werden, d.h. generelle Einstufung der Dachflächen aus Kupfer und Zink wie nichtmetallische oder beschichtete Dachflächen.